Alles rund um Aachen

Rund 4.000 Eigentümer*innen von Mietwohnungen in Aachen werden in den kommenden Tagen Post von der Stadtverwaltung erhalten. Grund dafür ist der neue Mietspiegel, der im Januar 2024 erscheinen soll.

Hierfür benötigt die Stadt Angaben zu den vermieteten Wohnungen inklusive der Miethöhe. Aus den rund 87.000 Mietwohnungen in Aachen wurden in einem Zufallsverfahren 9.000 für die Stichprobe zum Mietspiegel ausgewählt.

Der Arbeitskreis Mietspiegel der Stadt Aachen, bestehend aus dem Mieterschutzverein e.V. für Aachen und Umgebung, dem Aachener Haus- und Grund e.V., dem Initiative Aachen e.V. und dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen, hat das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte immo.consult GmbH aus Hamburg mit der Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels beauftragt.
Anders als in den Vorjahren ist die Teilnahme an der Erhebung aufgrund einer Gesetzesänderung im Rahmen der Mietspiegelreform 2022 gemäß Artikel 238 Paragraph 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche verpflichtend. Eine Zufallsstichprobe aus den Adressdaten der Stadt entscheidet darüber, wer angeschrieben wird. Dabei werden alle gesetzlichen Datenschutzregeln strengstens eingehalten.

Bitte um Beteiligung
Aufgrund der großen Bedeutung des Mietspiegels bittet die Stadt Aachen die angeschriebenen Personen darum, sich an der Befragung zu beteiligen und zur Beantwortung des Fragebogens die Online-Antwortmöglichkeit zu nutzen. Im Bedarfsfall kann jedoch auch ein Papierfragebogen angefordert werden.

Der qualifizierte Mietspiegel liefert ein wissenschaftlich abgesichertes, differenziertes Bild der bestehenden Mieten in Aachen: Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete? Welche Spannen sind an den unterschiedlichen Standorten vorhanden? Damit bildet er die Basis für die Gestaltung der Mieten vor Ort. Als neutrales und kostenfreies Vergleichsinstrument für Mieter*innen, für die Verwaltung sowie Eigentümer*innen hilft er, Mietstreitigkeiten zu vermeiden.

Seit Januar 2020 weist die Stadt Aachen einen qualifizierten Mietspiegel aus, welcher nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von den Interessenvertretungen der Vermieter*innen und Mieter*innen anerkannt wurde.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren an die aktuelle Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen. Da der aktuelle Mietspiegel bereits zum 1. Januar 2022 fortgeschrieben wurde, muss zum 1. Januar 2024 eine Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels erfolgen.