Eschweiler

Auch soziale Einrichtungen in der Stadt Eschweiler können finanzielle Unterstützung erhalten. Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Das stellt auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur vor große Herausforderungen.

Dazu zählen zum Beispiel Tafeln, Einrichtungen für wohnungslose Menschen, Beratungsstellen oder Hilfsorganisationen. Mit dem „Stärkungspaket NRW – gemeinsam gegen Armut" stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen – also Gemeinden, Städten und den Kreisen – insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist, die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur unbürokratisch zu entlasten und finanzielle Mehrbelastungen aufgrund steigender Energiepreise und der hohen Inflation abzufedern.

Anträge können von freien Trägern oder Vereinen gestellt werden, die mit ihrer Arbeit, das soziale Miteinander in der Gesellschaft fördern. Hierzu zählen beispielsweise die Sozialverbände, aber auch die Sport- und Kulturvereine in der Stadt Eschweiler. Zu Letzteren wird seitens des Fördergebers jedoch auf die vorrangige Inanspruchnahme anderer Förderprogramme hingewiesen.

Finanzielle Unterstützung gibt es für die Finanzierung der laufenden Ausgaben. Die Mittel können im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 eingesetzt werden, um den Betrieb der Einrichtungen aufrecht zu erhalten oder erhöhter Nachfrage gerecht zu werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr oder auch Honorarausgaben für Fachkräfte handeln.

Die Stadt Eschweiler kann insgesamt 409.563 Euro beim Land NRW abrufen. Interessierte Einrichtungen können bis zum 30.04.2023 einen Bedarf anmelden. Dazu senden sie den „Vordruck zur Bedarfsermittlung" an die E-Mail-Adresse lukas.hagel@eschweiler.de oder daniel.merken@eschweiler.de. Den Vordruck erhalten Sie über die städtische Homepage unter dem Suchbegriff „Stärkungspakt NRW".
Bitte beachten: Sofern eine Vollfinanzierung über eine Drittmittelförderung besteht, sind Einrichtungen nicht antragsberechtigt. Bei Fragen steht ein Ansprechpartner unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 02403 71-265.