Eschweiler

Im Schiedsamtsbezirk Eschweiler II – Gebiet südlich der Talbahn, begrenzt nördlich durch die Talbahn, östlich durch die Grenze zum Stadtteil Weisweiler, südlich durch die Stadtgrenze Eschweiler und westlich durch die Stadtgrenze Eschweiler - ist das Amt der Schiedsperson neu zu besetzen; im Schiedsamtsbezirk Eschweiler III – Weisweiler – ist das Amt der Schiedsperson neu zu besetzen und im Schiedsamtsbezirk Eschweiler IV – Dürwiß/Neu Lohn – ist das Amt der Schiedsperson neu zu besetzen.

Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen, um dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und im Rahmen eines zu protokollierenden Vergleichs beizulegen. Das Schiedsverfahren hat zum Ziel, oftmals langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden und zügig Rechtsfrieden herzustellen. Die Schiedsperson sollte daher eine gesunde Menschenkenntnis, ausreichende Lebenserfahrung, Geduld, etwas Zeit sowie die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen mitbringen.

Schiedsperson kann grundsätzlich sein, wer

a) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt,
b) nicht unter Betreuung steht,
c) das 25. Lebensjahr vollendet hat,
d) möglichst in dem Schiedsamtsbezirk seinen Wohnsitz hat,
e) nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Schiedspersonen werden jeweils für fünf Jahre gewählt. Die Schiedsamtstätigkeiten sind ehrenamtlich.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können schriftlich oder zu Protokoll bis zum 31.01.2023 beim Rechtsamt der Stadt Eschweiler, Johannes-Rau-Platz 1, Zimmer 409, unter Vorlage des Personalausweises ihre Bereitschaft für die Ausübung dieses Amtes erklären.
Bei schriftlicher Meldung werden benötigt: Familienname, evtl. Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Anschrift
und Telefonnummer. Die endgültige Wahl erfolgt durch den Rat der Stadt Eschweiler.