Würselen

Das Schulamt der Stadt Würselen möchte alle Erziehungsberechtigten mit Kindern, die in der Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 geboren wurden und somit nächstes Jahr eingeschult werden, daran erinnern, die Schulanmeldungen bis zum 4. Oktober abzugeben. „Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile auf dem Anmeldeformular unterschreiben; sagt die Fachkraft vom Schulamt Würselen Sabine vom Dorp. „Beim alleinigen Sorgerecht muss nur die sorgeberechtigte Person unterschreiben." Besteht kein gemeinsames Sorgerecht für das Kind, so ist von Seiten der Eltern nachzuweisen, wer das Sorgerecht für das Kind zurzeit innehat.

Sollte eine Unterschrift oder der Nachweis über die alleinige Sorge (Negativbescheinigung oder Beschluss) fehlen, ist die Anmeldung nicht vollständig und wird zurückgegeben.

„Bisher haben wir erst 50 % der Anmeldungen erhalten", sagt vom Dorp. „Da die versäumte Abgabe für das Fachamt einen erheblichen Mehraufwand bedeutet, bitten wir daher alle Erziehungsberechtigen die Anmeldung fristgerecht abzugeben." Es gibt ein erstes und zweites Erinnerungsschreiben mit jeweils 2-wöchiger Frist. Liegt mit Fristversäumnis dann jedoch immer noch keine Anmeldung vor, ist die Stadt Würselen verpflichtet, die Daten an die Schulaufsichtsbehörde der StädteRegion Aachen weiterzuleiten.