Würselen

Die Stadt Würselen führt im September und Oktober eine Hundebestandsaufnahme durch. Deshalb wird jeder Haushalt im gesamte Stadtgebiet in diesem Zeitraum befragt, ob und wenn ja, wie viele Hunde in diesem leben.
Ziel der Hundebestandsaufnahme
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seine(n) Vierbeiner bei der Stadt anzumelden und dafür Steuern zu zahlen. Um zu überprüfen, ob eine ordnungsgemäße Anmeldung der Hunde im Stadtgebiet erfolgt, wird eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt.

Klaus Hellinger, Amtsleiter des Kassen- und Steueramts sagt: „Die Hundebestandsaufnahme dient in erster Linie der Steuergerechtigkeit – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben." Nicht angemeldete Hunde würden zu einer ungerechten Verteilung der Steuerlast führen.
Unterwegs im Namen der Gerechtigkeit
„Mit der Hundebestandsaufnahme wird ein externer Dienstleister, die Firma `Springer Kommunale Dienste GmbH´ aus Düren beauftragt", so Hellinger. „Die Mitarbeiter der Firma können sich durch eine ausgestellte Legitimation der Stadt Würselen ausweisen und führen die Befragung vor der Haus- oder Wohnungstüre durch. Es wird abgefragt, wie viele Hunde im Haushalt gehalten werden." Weiter betont Hellinger: „Dabei haben die Mitarbeiter der Firma keine Informationen darüber, wer bereits Steuern zahlt."
Anmeldung eines Hundes
Innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme eines Hundes muss dieser zur Hundesteuer angemeldet werden. Wenn der Hund aus dem Wurf einer selbst gehaltenen Hündin stammt, muss dieser innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, ebenfalls angemeldet werden.
Um im Stadtgebiet Würselen Steuergerechtigkeit walten zu lassen, bitten wir all diejenigen, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, ihrer Pflicht nachzukommen und ihren Vierbeiner zeitnah anzumelden.