Alles rund um Aachen

Neue Ausnahmen für Ambulanzen gelten ab sofort. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Coronaschutzverordnung sowie die Test- und Quarantäneverordnung zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Grund dafür ist, dass verschiedene Regelungen in den Landesverordnungen auf den derzeit möglichen Bürgertestungen und den Einrichtungstestungen beruhen.

Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums für diese Testungen läuft am 30. Juni 2022 aus. Darüberhinausgehende Regelungen sind bislang nicht bekannt.

Bis zum 30. Juni 2022 gilt in Nordrhein-Westfalen deshalb:

•           Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.

•           Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.

•           Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucher*innen nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.

Neu ist hingegen eine Ausnahme, die für Krankenhausambulanzen gilt, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind. Die Leitungen der Krankenhäuser können bei Nutzer*innen dieser Teilbereiche auf die Testpflicht verzichten. Das gilt auch für die erforderliche Begleitperson.

Unverändert bleibt die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest. Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich, ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.

Zahlen zum Infektionsgeschehen

Beim Robert Koch-Institut (RKI) wurden seit Ende Februar 2020 insgesamt 176.246 nachgewiesen Infizierte in den Kommunen der StädteRegion Aachen erfasst. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 866. Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 630 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 617.

Weitere Informationen und Zahlen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/

sowie auf den Seiten des Landeszentrums für Gesundheit unter https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html