Würselen

Einen wichtigen Hinweis für alle Hundebesitzer im Stadtgebiet gibt das Kassen- und Steueramt der Stadt Würselen bekannt: Der Zahltermin für die jährliche Hundesteuer ist der 1. Juli, die Höhe der jeweiligen Steuerzahlung ergibt sich aus dem letzten schriftlichen Bescheid. Das Fachamt macht weiterhin darauf aufmerksam, dass ggf. weitere Gebühren anfallen können, wenn dieser Termin verstrichen ist.

Alle Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Steuer für das Jahr 2022 rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. Informationen zur Hundesteuer und zu Einzugsermächtigungen sind im Serviceportal der Stadtverwaltung zu finden unter serviceportal.wuerselen.de, Stichwort: Hundesteuer.