Alsdorf

Alsdorf. Im Mai diesen Jahres endet die Amtszeit des derzeitigen Schiedsmannes des Schiedsamtsbezirkes II (Bettendorf, Hoengen, Warden, Begau, Mariadorf, Blumenrath, Broicher Siedlung). Diese Stelle gilt es nun neu zu besetzen. Das Schiedsverfahren ermöglicht eine im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren schnelle und kostengünstige Lösung eines (Nachbar-)Streits. Dazu kann sich jeder an eine Schiedsperson wenden, die als neutraler Vermittler versuchen wird, die Streitigkeit einer für beide Parteien akzeptablen Lösung zuzuführen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW soll die Gemeinde in geeigneter Form bekanntmachen, dass sich interessierte Personen um das Amt bewerben können.

Die Schiedsperson wird durch den Rat der Gemeinde bzw. Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Die Stadt trägt die Sachkosten des Schiedsamtes.
Die Schiedsperson muss mit ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann in NRW nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und/oder unter Betreuung steht. Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat oder durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.
Interessierte Bürger können ihre Bewerbung bis spätestens 31.03.2022 schriftlich abgeben:
Stadt Alsdorf
Der Bürgermeister
A 32 Bürger- und Ordnungsamt
Hubertusstr. 17
52477 Alsdorf.