Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. In den Verwaltungsgebäuden der StädteRegion Aachen gilt ab Montag, 29.11.2021, sowohl für die Mitarbeitenden als auch für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel. Alle, die das Haus der StädteRegion Aachen oder die weiteren Gebäude betreten wollen, müssen nachweisen, dass die geimpft, genesen oder getestet sind. Für Getestete gilt, dass zwischen der Durchführung des Antigen-Schnelltests und dem Besuch der Kreisverwaltung höchstens 24 Stunden (bei PCR-Tests höchstens 48 Stunden) liegen dürfen.

Selbsttests werden nicht anerkannt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Sie brauchen lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

„Aus Gründen des Infektionsschutzes und des Schutzes der kommunalen Beschäftigten erscheint es uns vertretbar, die Einhaltung der 3G-Regel vorzugeben, zumal für nicht-geimpfte Besucherinnen und Besucher niedrigschwellige und kostenlose Testmöglichkeiten in aller Regel verfügbar sind", erklärt Kreisdirektorin Birgit Nolte und fügt hinzu: „Das gilt selbst für die Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, zur Erledigung ihrer Angelegenheiten persönlich zu uns zu kommen."

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gibt eine Anpassung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben vor und bietet zudem die Möglichkeit, auch weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen. Zum Schutz von Kundinnen, Kunden und Mitarbeitenden hat sich die Städteregionsverwaltung daher entschieden, 3G in allen Räumen umzusetzen. Außerdem gilt in den Gebäuden eine Maskenpflicht. Es müssen medizinische Masken, also OP- oder FFP2-Masken, getragen werden.

Personen mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Erkältungssymptomen oder Geschmacksverlust erhalten keinen Zutritt.