Alles rund um Aachen

Betroffene Kommunen werden weiterhin unterstützt.

StädteRegion Aachen. Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier hat heute im Einvernehmen mit den am stärksten von dem Unwetterereignis „Bernd" betroffenen Kommunen Eschweiler und Stolberg festgestellt, dass die Kriterien für die Ausrufung des Katastrophenfalls nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) nicht mehr erfüllt sind. Der Katastrophenfall wird somit formell am 26. Juli um 24:00 Uhr aufgehoben.

„Das bedeutet nicht, dass wir die Katastrophe überstanden haben. Es wird noch Monate dauern, um das Schadensausmaß feststellen und die Schäden beseitigen zu können. Es bedeutet auch nicht, dass wir die Menschen vor Ort nicht mehr unterstützen werden, ganz im Gegenteil", erklärt Grüttemeier den rechtlichen notwendigen Schritt und fügt hinzu: „Der aktuelle Tätigkeitsschwerpunkt verschiebt sich lediglich in Richtung Aufbau und Wiederherstellung durch die Kommunen, sodass die Notwendigkeit eines zentralen Krisenmanagements durch den Krisenstab nicht mehr besteht." Eine Unterstützung der Städte Eschweiler und Stolberg sowie der Gemeinde Roetgen erfolgt auch weiterhin durch das Lagezentrum der StädteRegion Aachen

In der Nacht zum 15. Juli hatte die StädteRegion Aachen als zuständige Katastrophenschutzbehörde um 0.49 Uhr den sogenannten. „Katastrophenfall" ausgerufen. Der Katastrophenfall wird festgestellt, wenn eine außergewöhnliche Gefährdung oder wesentliche Beeinträchtigung von Leben, Gesundheit, von natürlichen Lebensgrundlagen oder von erheblichen Sachwerten vorliegt.

Die StädteRegion Aachen hat daher umgehend den verwaltungs-organisatorischen „Krisenstab der StädteRegion" und die einsatz-operative „Einsatzleitung der StädteRegion" eingerichtet. Zusammen bilden Krisenstab und Einsatzleitung das Führungssystem der StädteRegion Aachen. Parallel hierzu haben die betroffenen Städte örtliche „Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse" eingerichtet.

Das Krisenmanagement ist, anders als beispielsweise die bloße Brandbekämpfung im örtlichen Bereich, eine fachübergreifende Querschnittsaufgabe der gesamten Städteregionsverwaltung und der ihr untergeordneten Kommunen.

Da eine Katastrophe nicht ausschließlich durch die städtischen Verwaltungen, die kommunalen Feuerwehren oder Hilfsorganisationen bewältigt werden kann, bedarf es einer Beteiligung aller betroffenen Behörden, Dienststellen und Organisationen unter einheitlicher Gesamtleitung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde. Durch die „Ausrufung des Katastrophenfalls" wird eben diese Gesamtkoordination aller Kräfte gewährleistet. So erfolgt insbesondere die landesübergreifende Anforderung der Kräfte von Bundeswehr und THW, der überörtlichen Sanitätseinheiten und Bezirksbereitschaften der Feuerwehren einheitlich durch Krisenstab und Einsatzleitung bei der vorgesetzten Behörde, hier der Bezirksregierung Köln.

Nach etwa 12 Tagen des Katastrophenzustandes wird nunmehr am 26.07.2021 um 24.00 Uhr der Katastrophenfall aufgehoben. Durch die Aufhebung des Katastrophenfalls wird nicht die Hilfeleistung und Versorgung der Bevölkerung eingestellt; die Hilfe bleibt! Vielmehr erfolgt nunmehr der erforderliche Wiederaufbau dezentral durch die jeweiligen Kommunen, unterstützt durch das weiterhin fortbestehende Lagezentrum der StädteRegion Aachen. Dadurch wird auch die kommunale Selbstverwaltung in den einzelnen Gemeinden gewahrt und die Aufräum- sowie Wiederaufbauarbeiten können geordnet fortgesetzt werden!