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... gegen einen Nebenklageanwalt im NSU-Verfahren

Das Urteil der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Aachen vom 30. November 2020, mit dem der Angeklagte insbesondere vom Vorwurf des Betruges freigesprochen wurde, ist rechtskräftig. Die Kammer hatte mit vorgenanntem Urteil entschieden, dass dem Angeklagten, der u.a. im so genannten NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (6 St 3/12) als Rechtsanwalt einer tatsächlich nicht existenten Nebenklägerin namens Meral K. aufgetreten war und Zahlungen in Höhe von insgesamt 211.252,54 € erhalten hatte, ein Schuldvorwurf wegen Betruges nicht zu machen sei.

Nach den Feststellungen der Kammer wusste der Angeklagte weder, dass es die Meral K. tatsächlich nicht gab noch ging er davon aus, dass
sie beim Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Köln tatsächlich nicht verletzt wurde. Auch von weiteren Vorwürfen hatte die Kammer den Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat am 28.04.2021 erklärt, die gegen das Urteil eingelegte Revision zurückzunehmen, nachdem sie das 81 Seiten umfassende schriftliche Urteil einer Prüfung unterzogen hatte. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.
LG Aachen – 69 KLs 5/18