Alsdorf

Alsdorf. Nach über 7 Monaten öffnet das Alsdorfer Luisenbad wieder für den öffentlichen Badebetrieb und die Schwimmvereine. Das bewährte Hygienekonzept aus dem letzten Jahr, das unter anderem eine Kontaktrückverfolgbarkeit mittels eines Datenblattes und eine Maskenpflicht bis zu den Umkleiden vorsieht, findet weiterhin Anwendung. Außerdem werden die Umkleideschlüssel im Eingangsbereich durch das Personal ausgegeben.

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht vor, dass ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden muss. Eingelassen wird nur, wer durch einen Schnelltest oder Selbsttest nachweisen kann, dass keine Corona-Infektion vorliegt. Das Testergebnis muss schriftlich oder digital im Eingangsbereich beim Personal vorgelegt werden und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zum Grundschuleintrittsalter. Außerdem zutrittsberechtigt sind Personen, die eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung nachweisen können. Ab dem Grundschuleintrittsalter ist ein Identitätsnachweis erforderlich bzw. ab dem 16. Lebensjahr muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden.

Eine zeitliche Begrenzung zur Nutzung sowie eine vorzeitige Reservierung im Luisenbad sind nicht erforderlich. Allerdings dürfen nur 40 Besucher das Luisenbad Alsdorf gleichzeitig besuchen. Der Kleinkinderbereich ist ebenfalls wieder unter den aktuellen Anforderungen an den Mindestabstandgeöffnet. Die bekannten Öffnungszeiten bleiben bis zu den Sommerferien bestehen. In den Sommerferien gelten geänderte Öffnungszeiten.

Neue Schwimmkurse für Anfänger werden vorübergehend nicht angeboten, da zunächst die bereits zugesagten Kurse aus dem Jahr 2020 abgearbeitet werden.

Kurse für Aquafitness und Wassergymnastik starten erst wieder nach den Sommerferien.