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Derzeit wird eine Musterklage beim Bundessozialgericht zur Aufhebung einer Stichtagsregelung bei Erwerbsminderungsrenten geführt. Ziel der Musterklage ist, dass eine seit 2019 geltende Neuregelung auch für Bestandsrentner Anwendung finden soll, die vor 2019 bereits die Rente bewilligt bekommen haben.

Damit würden diese Renten zum Teil deutlich höher ausfallen. Eine Nachzahlung für maximal vier Kalenderjahre wäre rückwirkend ab Antragstellung möglich.
Das Urteil des Bundessozialgerichts wird im kommenden Jahr erwartet.
Um etwaige Ansprüche zu sichern, empfiehlt das Versicherungsamt der Stadt umgehend einen Überprüfungsantrag zu stellen und bietet kostenlose Unterstützung an.
Weitere Informationen erteilt der Fachbereich Recht und Versicherung nach Terminvereinbarung persönlich oder telefonisch unter der Telefonnummer 0241/432 3520. Online sind die Informationen im Serviceportal oder auf aachen.de unter dem Stichwort „Rente" zu finden.