... der von der Corona-Pandemie betroffenen Simmerather Unternehmen und GewerbetreibendenDie bereits im März 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung der im besonderen Maße von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden aus Simmerath werden verlängert bis zum 30.06.2021.
Dies geschieht durch die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen und/oder die zinslose Stundung von fälligen Forderungen, wie Gewerbesteuernach- oder -vorauszahlungen, Grundsteuern, Grundbesitzabgaben, Beiträgen oder privatrechtlichen Forderungen. Anträge hierzu sind formlos schriftlich oder per E-Mail einzureichen und werden mit größtmöglichem Ermessenunbürokratisch sowie möglichst ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen bearbeitet. Anträge per E-Mail können gerichtet werden an gemeinde@simmerath.de. Damit möchte die Gemeinde Simmerath die finanziell betroffenen Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch weiterhin schnell, flexibel und unbürokratisch unterstützen.