Eifel-News

... der von der Corona-Pandemie  betroffenen Simmerather Unternehmen und GewerbetreibendenDie  bereits  im  März  2020  beschlossenen  Maßnahmen  zur Unterstützung  der  im  besonderen  Maße  von  der  Corona-Pandemie  betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden aus Simmerath werden verlängert bis zum 30.06.2021.

Dies    geschieht    durch    die    Anpassung    der Gewerbesteuervorauszahlungen   und/oder   die   zinslose Stundung von fälligen Forderungen,  wie Gewerbesteuernach- oder  -vorauszahlungen,  Grundsteuern,  Grundbesitzabgaben, Beiträgen oder privatrechtlichen Forderungen.  Anträge  hierzu  sind  formlos  schriftlich  oder  per  E-Mail einzureichen  und  werden  mit  größtmöglichem  Ermessenunbürokratisch  sowie  möglichst  ohne  weitere  Prüfung  der Voraussetzungen  bearbeitet.  Anträge  per  E-Mail  können gerichtet werden an gemeinde@simmerath.de.  Damit  möchte  die  Gemeinde  Simmerath  die  finanziell betroffenen Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch weiterhin schnell, flexibel und unbürokratisch unterstützen.