Würselen
Am Sonntag findet in Würselen die Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters statt. Die rund 31.000 Wahlberechtigten sind dann aufgerufen, sich für einen der beiden Kandidaten zu entscheiden, die beim ersten Wahlgang am 13. September die meisten Stimmen erhalten hatten.

Wahlberechtigung

Alle Wahlberechtigten sind bereits vor dem Wahltag am 13. September per Post über ihr Wahlrecht informiert worden. Diese Wahlbenachrichtigung kann für den Stichwahlsonntag genutzt werden. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen hat, kann mit einem gültigen Ausweisdokument am Stichwahlsonntag, 27. September, im jeweiligen Wahllokal wählen.

Bis Freitagabend können alle Wahlberechtigten ihre Briefwahl im Rathaus erledigen oder wahlweise Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen; Voraussetzung ist ein gültiger Ausweis. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Hier ist allerdings zu beachten, dass der Antrag von der antragstellenden Person sowie von der bevollmächtigten Person unterschrieben werden muss und maximal nur vier Vollmachten zulässig sind.

Es wird auf die aktuell notwendigen, einschlägigen Hygienemaßnahmen verwiesen, insbesondere auf das Tragen einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung. An der Anmeldung im Rathaus-Foyer sind aktuelle Kontaktdaten zur Rückverfolgung möglicher Infektionsketten zu hinterlegen.
Die Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 16 Uhr, wieder im Rathaus eingegangen sein.
Informationen zur Wahl
Das Wahlamt ist diese Woche wie folgt erreichbar:
montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr,
montags bis mittwochs nachmittags von 14 Uhr bis 16 Uhr,
donnerstags nachmittags bis 17.30 Uhr und zusätzlich
Freitag, 25. September, von 8 bis 18 Uhr.
Auf der städtischen Webseite unter www.wuerselen.de/wahlen sind sämtliche wichtige Informationen rund um die Briefwahl und den Wahlsonntag zu finden.
Wahlsonntag
Am Wahlsonntag, 27. September, sind die Wahlräume von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Der jeweilige Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung genannt oder im Internet zu finden unter www.wuerselen.de/wahlen. In den Wahlräumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Wer kurzfristig erkrankt und am Wahlsonntag nicht selbständig seinen Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, bei nachgewiesener Erkrankung Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Unterlagen können durch eine schriftlich bevollmächtigte Person im Rathaus abgeholt werden.
Die Stimmenauszählung ab 18 Uhr findet öffentlich in den jeweiligen Wahlräumen statt.
Eine Ergebnispräsentation im Rathaus findet nicht statt. Das Wahlergebnis kann im Internet live mitverfolgt werden unter www.wuerselen.de (Startseite).