Würselen

Die Stadt Würselen macht auf die Schulpflicht für die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 geboren wurden, aufmerksam. Die Kinder werden zum 1. August 2021 schulpflichtig (§ 35 Abs. 1 SchulG NRW). Das Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen verschickt in dieser Woche die Unterlagen per Post an die Eltern der Schulneulinge.

Wer ein solches Schreiben nicht im Laufe der nächsten Woche erhält und zu dem genannten Personenkreis gehört, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02405 67-260 beim Schulverwaltungsamt zu melden.
Normalerweise können die Schulen am jeweiligen Tag der Offenen Türe besucht werden. Wegen der notwendigen Hygienemaßnahmen infolge der Corona-Pandemie werden die Tage der Offenen Türe in Absprache mit den Schulleitungen in diesem Jahr nicht stattfinden. Die Schulleitungen haben aber Informationsabende terminiert, die unter den besonderen Hygienebedingungen mit einer begrenzten Teilnehmerzahl und nach schriftlicher Anmeldung stattfinden können.
Die Anmeldungen der Schulneulinge zu einer Grundschule müssen bis zum 2. Oktober 2020 beim Schulverwaltungsamt eingegangen sein. Die Anmeldegespräche werden anschließend von den Grundschulen organisiert sowie die schulärztlichen Untersuchungen vom Gesundheitsamt; hierüber werden alle Eltern wiederum per Post informiert. Aufnahmeentscheidungen werden durch die Grundschulen nach Erlasslage voraussichtlich erst im Mai 2021 getroffen.
Ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Schulen sind im Internet zu finden unter www.wuerselen.de/anmeldung-grundschule