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Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom 11. Oktober 2012 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass das Bundeszentralamt für Steuern Stellen des höheren Dienstes nur an Volljuristen vergeben darf, auch wenn das Beamtenrecht für eine Laufbahn des höheren Dienste lediglich ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt (1 L 462/12).

Der aus Stolberg bei Aachen stammende Antragsteller hatte sich auf zwei freie Stellen des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn beworben und war abgelehnt worden, weil er zwar über ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium verfügte, nicht aber über das in der Stellenausschreibung geforderte zweite juristische Staatsexamen.

Das Gericht stellte fest, dass der Dienstherr über die im Beamtenrecht geregelten Voraussetzungen des Zugangs zum höheren Dienst hinausgehen könne, wenn der konkrete Dienstposten dies erfordere. Dem stehe nicht entgegen, dass das Beamtenrecht ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium ausreichen lasse. Insoweit verfüge der Dienstherr über ein großes Organisationsermessen, welches im Fall des Antragstellers rechtmäßig ausgeübt worden sei.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden hätte.