Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser: Den rund 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zum Jahreswechsel die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. „Den Großteil der Einsätze in der Silvesternacht machen Brände aus“, sagt Bernd Hollands, Kreisbrandmeister der StädteRegion Aachen. Zumeist würden diese durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht.

Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besonders große Gefahr dar. „Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern“, mahnt Hollands zur Vorsicht. Auch in der Region kommt es immer wieder zu Unfällen mit verletzten Personen. „Wichtig ist, dass Feuerwerkskörper ein deutsches Prüfzeichen haben und ausschließlich im hiesigen Einzelhandel erworben werden. Im Zeitalter des Internethandels können sie nämlich leicht von überall gekauft werden“, warnt der Kreisbrandmeister.

Um die Silvesternacht unbeschwert genießen zu können, bittet die Feuerwehr, folgende Tipps zu beachten:

•    Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff. Jugendliche unter 18 Jahren sollten damit nicht umgehen.
•    Die Gebrauchshinweise der Hersteller sollten unbedingt beachtet werden. Bis auf wenige Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen strengstens verboten.
•    Feuerwerkskörper sollten ausschließlich dort gezündet werden, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen von Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
•    Feuerwerkskörper sollten nicht unkontrolliert aus Fenstern oder von Balkonen geworfen werden.
•    Nach dem Anzünden sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) sollten nicht nochmals angezündet werden.
•    Feuerwerkskörper sollten nicht selbst hergestellt werden. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
•    Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-Kennzeichnung) verfügen.
•    Feuerwerk sollte niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen, aufbewahrt bzw. getragen werden.
•    Wohnungen sollten in der Silvesternacht immer vor Brandgefahren geschützt, Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernt werden. Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben.
•    Im Falle eines Brandes oder Unfalles sollte sofort der Notruf 112 gewählt werden.

Übrigens: Feuerwerk fällt unter das Sprengstoffgesetz und darf nur an Silvester und Neujahr entzündet werden. Zudem sind in manchen Kommunen Sonderregelungen zu beachten. So zum Beispiel in einigen Bereichen der Monschauer Altstadt, wo durch die besonders enge Bebauung und die Fachwerkhäuser das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten ist. Bernd Hollands: „Wenn sich alle an die grundlegenden Tipps halten, können Brände und schwere Unfälle in den meisten Fällen verhindert werden. Und dann kann in der Silvesternacht auch unbeschwert gefeiert werden.“