Alles rund um Aachen

Das Gemeindeforstamt Aachen versteigert am Samstag, 12. Dezember 2015, erneut Laubbrennholz aus dem Aachener Wald. Zum elften Mal werden verschiedene Holzvorräte in unterschiedlicher Größe zur Versteigerung angeboten, diesmal im Forstrevier Münsterwald. Interessierte treffen sich um zehn Uhr auf dem Parkplatz gegenüber vom Restaurant Relais Königsberg an der Himmelsleiter auf der Bundesstraße 258. Die Bäume sind vom Forstamt gefällt und durch Farbmarkierungen als Lose abgegrenzt. Der Zuschlag wird vor Ort erteilt. Erstmalig können die, die den Zuschlag erhalten, auch mit EC-Karte bezahlen. Kreditkarten werden aber nicht akzeptiert. Eine Anzahlung ist nicht möglich. Wer mitbieten möchte, muss eine offizielle Motorsägenschulung nachweisen und eine Motorsäge, eine komplette Schutzkleidung sowie einen PKW-Anhänger besitzen. Bei der Holzbearbeitung muss aus Sicherheitsgründen auf alle Fälle eine zweite Person dabei sein. Weitere Details über die Voraussetzungen sind erhältlich im Internet: www.aachen.de unter dem Stichwort Brennholzversteigerung.

Das Gemeindeforstamt Aachen ist nach den Kriterien des FSC® (FSC-C116663) (www.fsc-deutschland.de) zertifiziert und bittet zum Wohle der eigenen Gesundheit nur Sonderkraftstoffe, also benzolfreie Kraftstoffgemische, zu verwenden. Das Forstamt kontrolliert stichprobenartig, ob alle Vorgaben eingehalten werden. Ein Verstoß gegen die Regeln kann zum Ausschluss von weiteren Versteigerungen führen.

Die Zufahrt zu den Holzvorräten erfolgt zum Teil über Waldwege. Die Aufarbeitung und Abfuhr des Brennholzes muss bis zum 1. März 2016 abgeschlossen sein. Im Winter 2015/2016 findet keine weitere Versteigerung statt.

Die bei der Brennholzversteigerung mitbietenden Holzinteressenten müssen folgende Voraussetzungen auf alle Fälle erfüllen:
•    Sie weisen vor Ort nach, dass sie an einer Motorsägenschulung nach den gültigen Standards teilgenommen haben. Dazu gehören die Standards, die die einschlägigen Berufsgenossenschaften, der NRW-Landesbetrieb Wald und Holz oder auch NRW oder andere Institutionen gesetzt haben.  Ohne diesen Nachweis wird kein Zuschlag erteilt.
•    Sie sind nicht gewerbliche Brennholznutzer und werden im Winter 2015/16 kein Brennholz aus dem Gemeindeforstamt Aachen beziehen.
•    Sie verfügen über eine vollständige Körperschutzausrüstung (Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz) und über eine Motorsäge.
•    Sie verfügen über ein geeignetes Transportmittel, zum Beispiel einen PKW-Anhänger. Der Kofferraum eines PKW, auch eines Kombis, ist ungeeignet.
•    Um Unfälle zu vermeiden, müssen sie das Holz in Begleitung einer zweiten Person aufarbeiten.
•     Sie verpflichten sich, die Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.3) einzuhalten.
•    Es darf nur biologisch abbaubares Kettenhaftöl verwendet werden.