Gerichtsnews

Gemeinde Simmerath kann sich nicht mit Erfolg gegen Bauge-nehmigung für Kauflandmarkt in Monschau wenden. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 6. Juli 2015 den Antrag der Gemeinde Simmerath auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die von der Städteregion Aachen erteilte Baugenehmigung für einen Kauflandmarkt im Monschauer Stadtteil Imgenbroich abgelehnt. Die zugrunde liegende Bauleitplanung der Stadt Monschau sei auch ohne förmliche Bekanntmachung soweit gediehen, dass die darin getroffene planerische Abwägung baurechtlich maßgeblich sei.

Im Übrigen liege für ein Zuwarten mit der öffentlichen Bekanntmachung derzeit noch ein anerkennenswerter Grund vor. Die von der Stadt Monschau als Planungsträgerin getroffene Abwägungsentscheidung verletze inhaltlich nicht das Recht der Nachbarkommune Simmerath auf interkommunale Abstimmung. Für Simmerath sei keine nachhaltige und substantielle Funktionsstörung der Einzelhandelsstruktur zu erwarten.

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
Aktenzeichen: 3 L 229/15