RWTH

Die RWTH Aachen bietet ihren Beschäftigten weiterhin die Nutzung des AVV-Jobtickets an. Hochschule, AVV und ASEAG unterzeichneten jetzt einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit bis Ende Juni 2019. Bereits seit Juli 2011 können interessierte Hochschulangehörige vom Angebot des Jobtickets profitieren. Neu ist jetzt unter anderem ein zusätzlicher Geltungsbereich in einige Gemeinden des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.

Foto: Andreas Schmitter
Gemeinsam aktiv für das AVV-Jobticket: Zur Vertragsunterzeichnung trafen sich Ursula Plum, Vorsitzende des RWTH-Personalrats, RWTH-Kanzler Manfred Nettekoven, ASEAG-Vorstand Michael Carmincke und AVV-Geschäftsführer Hans-Peter Geulen (vordere Reihe, von links) sowie Dr.-Ing. Rolf-Werner Obrecht, Vorsitzender des RWTH-Personalrats der wissenschaftlich, ärztlich und künstlerisch Beschäftigten und AVV-Prokurist Herbert Schmitz (hintere Reihe, von links).

Die Fortführung des Jobticketvertrages stellt ein attraktives Angebot für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs dar und ist Bestandteil des innovativen Mobilitätskonzeptes der RWTH Aachen. Damit soll das Ziel der Verkehrsentlastung - insbesondere unter umweltpolitischen Gesichtspunkten - erreicht werden.