Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Für Kurzzeitkennzeichen gelten ab 01. April 2015 neue Regeln. Darauf weist das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen hin. So kann ein Kurzzeitkennzeichen jetzt auch bei der Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeuges beantragt werden. Bisher war das nur beim für den Wohn- oder Firmensitz des Antragstellers örtlich zuständigen Straßenverkehrsamt möglich (dies gilt auch weiterhin). Ab April werden Kurzzeitkennzeichen zudem nur noch fahrzeugbezogen zugeteilt. Die konkreten Fahrzeugdaten werden durch das Straßenverkehrsamt in dem neuen Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen eingetragen.  

Voraussetzung, um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten, ist nun zudem der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung. Bislang lag die Überprüfung der Verkehrssicherheit rein in der Verantwortung des Antragstellers. Bei einem Fahrzeug ohne HU wird die Verwendung des Kennzeichens auf die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle und zurück beschränkt. Diese Beschränkungen werden in den Fahrzeugschein eingetragen. Ein Kurzzeitkennzeichen darf nach wie vor nur für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden.  

Weitere Infos zu Details der Neuregelung gibt es im Internet unter www.staedteregion-aachen.de/stva im Bereich „Aktuelles“. Dort befindet sich auch der Link zum Bundesverkehrsministerium.