Alles rund um Aachen

Drei Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf pro Eingangsklasse entstehen, Klassenstärken werden reduziert. An allen vier Aachener Gesamtschulen wird es ab dem kommenden Schuljahr 2015/2016 in den neu gebildeten 5. Klassen zusätzliche inklusive Plätze geben: Pro Klasse können dann bis zu drei Kinder mit besonderem Förderbedarf aufgenommen werden. Die Schaffung dieser Inklusionsplätze an Schulen wird notwendig, weil im  9. Schulrechtsänderungsgesetz seit Sommer 2014 vorgeschrieben ist, dass für Kinder mit besonderem Förderbedarf Plätze an Regelschulen geschaffen werden müssen. Das Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen in Aachen hat nun ergeben, wie hoch der Bedarf ist.

Parallel zur Einrichtung der inklusiven Plätze wird der so genannte Klassenfrequenzrichtwert pro Klasse um je zwei Plätze auf dann 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse reduziert, da die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Förderbedarf aufwendiger ist. Insgesamt fallen an den vier Gesamtschulen 44 Plätze für Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf weg, an den Gesamtschulen Brand, Maria-Montessori und der Heinrich-Heine je 12 Plätze und an der 4. Gesamtschule acht. Die Schaffung der neuen inklusiven Plätze und die Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwerts wurden in der letzten Sitzung des Schulausschusses der Stadt Aachen (Dienstag, 24. Februar) zustimmend zur Kenntnis genommen.