Alles rund um Aachen

Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Fahrzeuge wird wieder gefördert. Es gibt sie immer noch in der Stadt Aachen: die Fahrzeuge, auf deren Windschutzscheiben runde Plaketten in den Farben rot und gelb kleben. Meist handelt es sich um Dieselfahrzeuge älterer Baujahre, bei denen noch ein Rußpartikelfilter fehlt. Doch damit sollte bald Schluss sein. Denn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert auch im Jahr 2015 die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern, im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Der Förderbetrag liegt bei 260 Euro pro umgerüstetes Fahrzeug. Insgesamt steht in diesem Jahr bundesweit ein Fördervolumen von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die verfügbaren Mittel reichen laut BAFA für rund 115.000 Nachrüstungen.

Der Einbau von Rußpartikelfiltern in Dieselfahrzeuge ist ein Modul im Luftreinhalteplan der Stadt Aachen, der gerade aktualisiert wird. „Wir rufen deshalb alle Halter von älteren Dieselfahrzeugen auf, diese nachrüsten zu lassen“, sagt Gerd Peschel vom Fachbereich Umwelt. Mit den Filtern ließen sich der gesundheitsschädliche Partikelausstoß von Dieselfahrzeugen und damit die Feinstaubbelastung in der Stadt senken. Dadurch verbessere sich die Luftqualität in Aachen.

Wer sein Fahrzeug entsprechend umrüsten lässt, bekommt eine grüne Plakette und darf in Zukunft auch in die Umweltzonen anderer Städte fahren. Die Gesamtkosten für die Partikelfilternachrüstung (Filter, Einbau und Eintragung bei der Zulassungsstelle) belaufen sich je nach Fahrzeugtyp auf eine Summe von 700  bis 1.400 Euro.
Der Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2015 ins Fahrzeug eingebaut werden. Gefördert wird die Nachrüstung in Dieselfahrzeugen, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit einer Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009. Die Fahrzeughalter können den Antrag stellen. Wer für den Einbau eines Partikelfilters den staatlichen Zuschuss erhalten möchte, kann vom 1. Februar 2015 auf den Internetseiten des BAFA (www.bafa.de/) einen Antrag stellen. Dabei gilt die Regel: erst nachrüsten, dann beantragen.

Was ist im Einzelnen zu tun:
1. Dieselfahrzeug mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten.
2. Nachrüstung durch die ausführende Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen bescheinigen lassen.
3. Technische Verbesserung und insbesondere das Datum der Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (offiziell:  „Zulassungsbescheinigung Teil I“) eintragen lassen.
4. Über das Online-Formular die Antragsdaten eingeben und an das BAFA übermitteln, anschließend das Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das BAFA senden.
5. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die 260 Euro direkt auf das angegebene Konto überwiesen.

Das Online-Antragsformular sowie eine Übersicht über die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel finden Interessierte ab 1. Februar 2015 auf der Internetseite des BAFA unter: http://www.bafa.de/ unter dem Stichworten „Weitere Aufgaben“ und „ Partikelminderungssysteme“.