Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Autofahrer können ab dem 01. Januar 2015 bei einem Umzug innerhalb des gesamten Bundesgebietes jetzt selbst entscheiden, ob sie ihr altes Kennzeichen behalten oder ob ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks zugeteilt werden soll. Seit Juli 2012 galt diese Regelung in einem ersten Schritt schon für alle Umzüge innerhalb der NRW-Landesgrenzen.

Die gebührenpflichtige Ummeldung bei der neuen Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter aber weiterhin vornehmen. Die Weiterverwendung der bisherigen Schilder ist allerdings nur bei gleichbleibendem Fahrzeughalter möglich. Wenn das Kennzeichen beibehalten wird, ist die Vorlage des Kfz-Briefes nicht mehr erforderlich.

Fragen hierzu beantwortet die Kfz-Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes der StädteRegion Aachen telefonisch (02405/697200) oder per E-Mail (info.stva@staedteregion-aachen.de). Weitere Infos gibt es auch im Internet (www.staedteregion-aachen.de/stva).