Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Ab dem 01. November 2014 müssen alle erstmals zugelassenen PKW über ein so genanntes Reifendruckkontrollsystem verfügen. Das sieht eine EU-Richtlinie vor, die dann auch für Deutschland geltendes Recht ist. Alle Erstzulassungen beim Straßenverkehrsamt müssen ab diesem Zeitpunkt über ein präzises System verfügen, das den Fahrer im Interesse der Sicherheit und zur Gewährleistung eines optimalen Kraftstoffverbrauchs warnt, wenn es in einem Reifen zum Druckverlust kommt. Diese Regelung gilt ausdrücklich nur für alle Erstzulassungen. Fahrzeuge, die schon vor dem 01.11.2014 erstmalig zugelassen waren (also beispielsweise auch Tageszulassungen aus dem Oktober 2014) müssen nicht über das neue System verfügen. „Fabrikneue“ PKW haben den Nachweis über das System schon über die generelle Typgenehmigung des Kraftfahrbundesamtes.

Hier ist auch kein gesonderter Nachweis bei einer Erstzulassung erforderlich. Aktuell verlässt kein Neuwagen mehr das Fließband, ohne dieses Reifendruckkontrollsystem an Bord zu haben. Ein Sonderfall sind allerdings Fahrzeuge, die schon vor einiger Zeit produziert worden sind und beispielsweise zwei Jahre beim Händler gestanden haben, ehe sie verkauft wurden (Typgenehmigungsnummer vor dem 01.11.2012). Bei diesen Fahrzeugen gibt es keine generelle Typgenehmigung, die das Reifendruckkontrollsystem einschließt. Deshalb muss bei der Zulassung im Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen ein Nachweis durch den Halter erbracht werden, dass das Fahrzeug ein solches System besitzt. Dazu reicht eine schriftliche Bestätigung des Herstellers oder des Autohauses bzw. Verkäufers. Weitere Infos unter: www.staedteregion-aachen.de/stva