Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Kinder mit Behinderung haben laut UN-Konvention seit 2009 einen Rechtsanspruch darauf, am Unterricht in einer Regelschule teilnehmen zu können. Schon heute lernt etwa jedes dritte Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Kindern ohne entsprechende Unterstützung.

Mit Beginn des neuen Schuljahres gibt es an Grundschulen für Gemeinsames Lernen (früher Gemeinsamer Unterricht) einige Änderungen.
Um Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf  besser betreuen zu können, bieten Grundschulen künftig neben dem Gemeinsamen Lernen (GL) sogenannte Förderschullehrerstunden an. Um daran teilnehmen zu können, müssen die Eltern des betroffenen Kindes an der Schule einen Antrag auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf stellen. Der Antrag kann jederzeit von den Eltern gestellt werden, sofern das Kind eine körperliche, geistige oder Behinderung der Sinne hat.
Wird bei einem Kind ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vermutet, die Eltern nicht tätig werden, kann auch die Schule einen entsprechenden Antrag stellen. Besteht keine Eigen- oder Fremdgefährdung, ist das allerdings erst ab dem dritten Schuljahr möglich.

Grundsätzlich ist ein solcher Antrag auch zu stellen, wenn die Eltern des Kindes eine Beschulung in einer Förderschule wünschen. Erst wenn dieser genehmigt wird bzw. ein sonderpädagogischer Unterstützungs-bedarf festgestellt wird, kann das Kind einen Platz in der Förderschule zugewiesen bekommen.

Wenn die nächstgelegene Schule keine GL-Schule ist und die Eltern eine inklusive Beschulung durch gemeinsames Lernen wünschen, muss ebenfalls ein Antrag auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gestellt werden. Sobald dieser bewilligt wird, kann das Kind in einer GL-Schule in der Umgebung aufgenommen werden.

In allen Fällen gilt: Eltern sollten unbedingt den Rat der Schulleitung einholen, gerade bei Fragen zur Antragstellung. Die Schule überlegt gemeinsam mit den Eltern, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden sollen und erledigt dann die weiteren Formalien zur Beantra-gung beim Schulamt.

Hinweis:
Weitere Infos zum Thema gibt es im Internet unter www.staedteregion-aachen.de/schulamt und dort im Bereich „Informationen für Schüler/innen und Eltern“.
Die Mitarbeiter des Schulamtes stehen außerdem für Fragen zur Verfü-gung (Tel.: 0241/5198–4111 oder per E-Mail: schul-amt@staedteregion-aachen.de).