Alles rund um Aachen

Im Bereich des Waldorfkindergartens an der Lütticher Straße wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 50 Stundenkilometer reduziert. Darüber hinaus weist seit kurzem eine Anzeigetafel die Autofahrer für einige Wochen auf ihre aktuell gefahrene Geschwindigkeit hin. Die Jugendberufshilfe stellte vorübergehend ihren Parkplatz zur Verfügung für Eltern, die ihre Kinder von der Kindertagesstätte bringen oder abholen. Dies sind erste Maßnahmen, die die Verwaltung ergriffen hat, um die Sicherheit am Waldorfkindergarten zu erhöhen. In der Planung ist die Anlage eines Parkplatzes auf der gegenüberliegenden Seite der Lütticher Straße in Verbindung mit einer sogenannten Querungshilfe – eine „Mittelinsel“. Dies muss jedoch mit dem „strassen.nrw“ abgestimmt werden, da sich der Bereich außerhalb der geschlossenen Ortschaft befindet. Der Landesbetrieb ist in diesem Bereich der Baulastträger. In der Überlegung ist darüber hinaus, diese sogenannte „Ortsdurchfahrtsgrenze“ auf eine Stelle oberhalb der Einrichtung zu verlegen.

Der Kindergarten auf dem Gelände des Hochgrundhauses wurde vor mehreren Jahren eingerichtet, es handelte sich um die Umnutzung eines ehemaligen Wohnhauses. Da der Kindergarten außerhalb der geschlossenen Ortslage liegt, müssen viele Kinder mit dem Auto gebracht und geholt werden. Dies wurde seinerzeit bei der Umnutzung nicht berücksichtigt, erläuterte die Verwaltung in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am vergangenen Donnerstag. Der Kindergarten plante die Erweiterung seiner Räumlichkeiten, in diesem Zusammenhang sollte die Parkfläche vergrößert werden, was auf dem Privatgelände aufgrund der Topografie jedoch nicht möglich ist. Dort sind nur einige wenige Stellplätze vorhanden, die von den Eltern genutzt werden können. Allerdings werden diese Stellplätze auch von weiteren Wohn- bzw. einer Gewerbeeinheit genutzt und reichen daher nicht aus.

Der Landesbetrieb strassen.nrw fordert, dass die als Sofortmaßnahme vorgenommene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Stundenkilometer nur im Bereich der Zufahrt zum Kindergarten auf einer Länge von insgesamt 250 Metern und nur während der Betriebszeiten der Kita beschränkt wird. Die Stadt Aachen wird jetzt in gemeinsamen Abstimmungsgesprächen mit dem Landesbetrieb eine dauerhafte Lösung erarbeiten.