Polizeibericht

Stolberg (ots) - Seinen heftigen Rausch ausschlafen wollte in der vergangenen Nacht ein 53-jähriger Mann. Dazu hatte er folgerichtig im Kopf: Ein Bett muss her. Er suchte sich allerdings die falsche Örtlichkeit aus. Das Krankenhaus. Als das dortige Personal ihm Sinn und Zweck eines Krankenhauses versuchte zu erläutern, setzte beim 53-Jährigen ein Spontanschmerz ein. Sein Knie mache Probleme. Eine Untersuchung ergab: Kein Befund. Entlassung.

Da der Ex-Patient aber nur ein Bett im Kopf hatte und partout das Krankenhaus nicht verlassen wollte, erhielt er einen Platzverweis. Den befolgte er beharrlich nicht. Folglich "verordneten" die alarmierten Polizisten dem Mann ein Bett in der Polizeizelle.

Kaltschaummatratze mit Plastiküberzug war angesagt. Und da die Gewahrsamsordnung des Landes NRW im § 25 regelmäßige Kontrollen vorschreibt, erfolgte im viertelstündigen Abstand eine "Bewusstseinskontrolle" beim 53-Jährigen. Soll heißen: Der Herr wurde kurz geweckt und befragt, wie es ihm gehe. Am frühen Morgen wollte er nach Hause...in sein Bett.