Alles rund um Aachen

Der Masterplan Aachen*2030 bildet die Grundlage.

Wie wird sich Aachen in den nächsten Jahrzehnten entwickeln? An welchen Stellen im Stadtgebiet wird dem Wohnen, der Erholung, dem Gewerbe, dem Sport, der Kultur, Bildung oder dem Verkehr ein hoher Stellenwert beigemessen? Das waren Fragen, mit denen sich zahlreiche Beteiligte am Prozess „Aachen*2030“ – der Erstellung eines Masterplans – seit 2010 ausführlich beschäftigt haben. Er wurde vom Rat der Stadt Aachen im Dezember 2012 einstimmig verabschiedet, er sollte die (informelle) Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) bilden. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstagabend nun einstimmig einen Vorentwurf des FNP beschlossen, der zunächst in den Bezirken und weiteren Ausschüssen sowie anschließend mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Akteuren erörtert werden soll. Dabei werden umfangreiche Flächen auf dem Prüfstand stehen, ob sie geeignet sind, zukünftig bestimmten Zwecken zu dienen oder ob sie unter anderem mit Umweltkriterien im Einklang stehen.

Im Herbst werden wieder – wie auch bei der Erstellung des Masterplans „Aachen*2030“ – die Bürgerinnen und Bürger aus den einzelnen Stadtbezirken im Rahmen von „Bezirksforen“ beteiligt. Die Anregungen fließen ebenso in den Entwurf ein wie die Stellungnahmen aus einer Verwaltungswerkstatt und der Beratung in der Lenkungsgruppe sowie mit den Nachbarkommunen.

Der Flächennutzungsplan ist in seiner jetzigen Fassung aus dem Jahr 1980, er unterlag in den letzten dreißig Jahren zahlreichen einzelnen Änderungen. Er stellt dar, auf welche Art die Fläche einer Kommune anhand der voraussehbaren Bedürfnisse genutzt werden soll. Er ist ein Teil der Bauleitplanung, eine Änderung ist einem strengen, formalen Verfahren unterworfen, an dem auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden.

Weitere Informationen unter www.aachen.de/aachen2030.