Alles rund um Aachen

Am 25. Mai finden nicht nur die Europawahl und die Kommunalwahl statt. Gewählt wird auch der Integrationsrat. Wahlberechtigt bei der Integrationswahl ist, wer

- nicht Deutscher gemäß Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,

- eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt,

- eine deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung besitzt,

- am Wahltag 16. Jahre alt ist (geboren am 25.05.1998),

- sich mind. seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhält

- mind. seit dem 16. Tag (09.05.2014 und früher) vor der Wahl in Aachen die Hauptwohnung hat

Diejenigen Aachener Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, müssen die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie keine andere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Sie werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis kann noch bis zum 13. Mai beantragt werden. Im städtischen Fachbereich Verwaltungsleitung/Wahlen, Peterstraße 17 (Bushof), 6. Etage, kann unter Vorlage der Einbürgerungsurkunde oder einer beglaubigten Kopie und des Personalausweises der Antrag gestellt werden.