Alles rund um Aachen

Die Stadt Aachen wird im Bereich zwischen Rehmannstraße, Goffartstraße und Bergische Gasse die Möglichkeit haben, ein Vorkaufsrecht auszuüben. Damit könnte sie in einen Kaufvertrag des Musikbunkers eintreten, wenn ihn der jetzige Eigentümer, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), einem anderen Käufer überlässt. Der Beschluss fiel einstimmig. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Planungsausschuss hatten in ihren Sitzungen vor einigen Wochen dem Rat einen solchen Satzungsbeschluss empfohlen.

Notare haben die grundsätzliche Verpflichtung, nach Abschluss eines Kaufvertrages eines Grundstücks oder einer Immobilie bei der Stadt nachzufragen, ob ein solches Vorkaufsrecht vorliegt. Dann hätte die Stadt zwei Monate Zeit, zu entscheiden, ob dieses Recht ausgeübt werden soll. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss würde dies dann beschließen, bei einem Wert über 600.000 Euro der Rat der Stadt Aachen.