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Nach der Entscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am Mittwoch hat nun auch der Planungsausschuss dem Rat den Beschluss einer Vorkaufsrechtsatzung für den Bereich zwischen Rehmannstraße, Goffartstraße und Bergische Gasse empfohlen. Dort steht auch der Musikbunker. Der Beschluss fiel einstimmig.

 

Bei einem möglichen Verkauf des Bunkers, der sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) befindet, hätte die Stadt die Möglichkeit, die Immobilie anstelle eines anderen Käufers zu erwerben, indem sie in den Kaufvertrag eintritt.

Eine Entscheidung über die Satzung trifft der Rat in seiner Sitzung am 26. Februar.

 

Notare haben die grundsätzliche Verpflichtung, nach Abschluss eines Kaufvertrages eines Grundstücks oder einer Immobilie bei der Stadt nachzufragen, ob ein solches Vorkaufsrecht vorliegt. Dann hätte die Stadt zwei Monate Zeit, zu entscheiden, ob dieses Recht ausgeübt werden soll. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss würde dies dann beschließen, bei einem Wert über 600.000 Euro der Rat der Stadt Aachen
 


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