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Die Stadt Aachen wird voraussichtlich für den Musikbunker in der Goffartstraße ein Vorkaufsrecht beschließen. Bei einem möglichen Verkauf des Bunkers, der sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) befindet, hätte die Stadt die Möglichkeit, die Immobilie anstelle eines anderen Käufers zu erwerben, indem sie in den Kaufvertrag eintritt.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfahl dem Rat auf der Sitzung am Mittwochabend einstimmig, eine Satzung zu beschließen, um dieses im Baugesetzbuch im Paragrafen 25 vorgesehene Recht gegebenenfalls auszuüben.

Der Grund ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Der Planungsausschuss wird sich am heutigen Donnerstag, 13. Februar damit beschäftigen, eine Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 26. Februar.

 

Notare haben die grundsätzliche Verpflichtung, nach Abschluss eines Kaufvertrages eines Grundstücks oder einer Immobilie bei der Stadt nachzufragen, ob ein solches Vorkaufsrecht vorliegt. Dann hätte die Stadt zwei Monate Zeit, zu entscheiden, ob dieses Recht ausgeübt werden soll. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss würde dies dann beschließen, bei einem Wert über 600.000 Euro der Rat der Stadt Aachen.

 


 

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