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StädteRegion Aachen.Ab dem 01. Februar 2014 werden nationale Zahlungssysteme wie Überweisungen und Lastschriftverfahren auf das europäische System SEPA (Single European Payments Area) umgestellt. Die Umstellung hat auch Auswirkungen auf Fahrzeugzulassungen. Ab Donnerstag, dem 30. Januar, muss bei jedem Antrag auf eine Zulassung beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und im Original vorgelegt werden.

Auf dem Lastschriftmandat sind in jedem Fall zwei Unterschriften anzubringen, eine des Girokontoinhabers und eine des (möglicherweise abweichenden) Fahrzeughalters. Die Unterschrift des Girokontoinhabers legitimiert zum eigentlichen Lastschrifteinzug. Die Unterschrift des Fahrzeughalters berechtigt die Zollverwaltung, die Steuererstattungen auf die angegebene Bankverbindung, auch ohne erneute Rückfrage beim Fahrzeughalter, durchzuführen. Die Hauptzollämter übernehmen im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 als künftig zuständige Bundesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer. Die Übernahme erfolgt länderweise: in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen tritt diese Zuständigkeit am 01. Februar in Kraft.

Das städteregionale Straßenverkehrsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass Fahrzeuge nicht zugelassen werden können, wenn auf dem SEPA-Lastschriftmandat nicht beide Unterschriften geleistet werden. Die Regelung gilt losgelöst von den Überlegungen der Europäischen Zentralbank, die Übergangsfrist für die Umstellung auf das SEPA-Verfahren um sechs Monate zu verlängern.






Veröffentlicht im Auftrag der
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