StädteRegion Aachen.Das Thema schulische Inklusion wirft insbesondere für Eltern, deren Kinder
im neuen Schuljahr die erste Klasse besuchen, viele Fragen auf. Antworten
auf die häufig an das Schulamt oder im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen
an das Gesundheitsamt herangetragenen Fragen wurden jetzt in einer Übersicht
zusammengestellt. Sie sind nachzulesen unter www.staedteregion-aachen.de/inklusion.
Was müssen Eltern machen, um einen Antrag auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zu stellen? Welche Schulen führen jetzt schon gemeinsamen Unterricht durch? Diese und weitere Fragen zur Inklusion bei der Einschulung werden auf der Internetseite der StädteRegion Aachen ausführlich beantwortet. Dort sind auch Ansprechpartner benannt, die gerne individuelle Fragen beantworten. Mit Ratifizierung der UN-Konvention zur Inklusion hat ein intensiver Diskussionsprozess begonnen. Hieraus resultierten Änderungen im Schulgesetz, die Anpassungen im schulischen Bereich notwendig machten. Nach Verabschiedung des neunten Schulrechtsänderungsgesetzes zum Ende des Jahres 2013 werden die Neuerungen zum Schuljahr 2014/2015 wirksam. In allgemeinen Schulen – zunächst in der Primarstufe und Sekundarstufe I – werden Angebote eingerichtet, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen können.
Veröffentlicht im Auftrag der
StädteRegion Aachen
S 13 - Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher
Zollernstraße 10,
52070 Aachen
Was müssen Eltern machen, um einen Antrag auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zu stellen? Welche Schulen führen jetzt schon gemeinsamen Unterricht durch? Diese und weitere Fragen zur Inklusion bei der Einschulung werden auf der Internetseite der StädteRegion Aachen ausführlich beantwortet. Dort sind auch Ansprechpartner benannt, die gerne individuelle Fragen beantworten. Mit Ratifizierung der UN-Konvention zur Inklusion hat ein intensiver Diskussionsprozess begonnen. Hieraus resultierten Änderungen im Schulgesetz, die Anpassungen im schulischen Bereich notwendig machten. Nach Verabschiedung des neunten Schulrechtsänderungsgesetzes zum Ende des Jahres 2013 werden die Neuerungen zum Schuljahr 2014/2015 wirksam. In allgemeinen Schulen – zunächst in der Primarstufe und Sekundarstufe I – werden Angebote eingerichtet, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen können.
Veröffentlicht im Auftrag der
StädteRegion Aachen
S 13 - Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher
Zollernstraße 10,
52070 Aachen