Alles rund um Aachen
Bereits Anfang des Jahres hat sich der Schulausschuss intensiv mit der
Übernahme von Schülerfahrkosten beschäftigt. Dabei ging es vor allem
darum, ob die Stadt Aachen zusätzlich und freiwillig zu den gesetzlich
festgelegten Übernahmekriterien und vom Land gezahlten Geldern Kosten
übernimmt oder allen Schülerinnen und Schülern ein bezuschusstes
Schülerticket zur Verfügung stellt. Dies würde allerdings zu einer
erheblichen Mehrbelastung im städtischen Haushalt führen.

Seinerzeit wurde seitens des Schulausschusses gewünscht, dass die
Verwaltung eine Konzeptionierung und Kalkulation für eine freiwillige
Übernahme von Kosten erstellen soll. Außerdem sollte ein Infoflyer zu
den Schülerfahrkosten erstellt werden, der bei der Anmeldung an einer
Schule allen Eltern überreicht wird. Und der Deutsche Städtetag sollte
gebeten werden, sich mit diesem Thema zu befassen, denn der Ausschuss
war sich im Januar einig, dass die Vorgaben zur Fahrkostenübernahme der
heutigen Lebenswirklichkeit von Schülerinnen und Schülern nicht mehr
entspricht.

In seiner gestrigen Sitzung (Donnerstag, 26. September) hat sich nun
der Schulausschuss mit den bisherigen Ergebnissen beschäftigt. Zunächst
einmal hat der Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen, die
Konzeptionierung und Kalkulation durch die Verwaltung nicht weiter zu
verfolgen, da die Umsetzung erhebliche Arbeit verursachen würde und
zusätzliche Personalressourcen benötigt würden, die eine Erhebung und
Auswertung von großen Datenmengen voraussetzen würde – die der
Landesdatenschutzbeauftragte ausdrücklich als rechtswidrig einstuft und
untersagt.

Der Infoflyer liegt seit Ende Januar vor und wird an den Schulen
entsprechend verteilt.

Der Deutsche Städtetag wurde bereits im Februar angeschrieben, dieses
Thema in seinem Schul- und Bildungsausschuss zu behandeln. Zunächst
wurde zugesagt, sich in der Mai-Sitzung der Thematik anzunehmen. Leider
wurde dann mitgeteilt, dass das Thema nicht behandelt wurde und auch
„derzeit nicht der Raum gesehen wird, die Forderung der Änderung der
Schülerfahrkostenverordnung offensiv anzugehen“. Deshalb hat der
städtische Ausschuss nun gestern beschlossen, das zuständige
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
anzuschreiben und zu bitten, die Schülerfahrkostenverordnung unter
Beachtung des Konnexitätsprinzips zu überarbeiten.





Veröffentlicht im Auftrag der
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