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Auch in Zukunft darf in der Stadt Aachen beim Winterdienst grundsätzlich kein Streusalz angewendet werden! So der Beschluss des Rates der Stadt vom 18. September. Die SPD-Fraktion hatte eine Anpassung der Straßenreinigungssatzung an die tatsächlich geübte Praxis angeregt, nach der die meisten Grundstückseigentümer im Winter die Gehwege bei Schnee und Glätte trotz Verbotes mit Streusalz frei halten. Diese Sanktionierung der faktischen Praxis wird es in Aachen nicht geben.

Nach der Aachener Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümer verpflichtet, im Winter die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Auftauende und für die Umwelt gefährliche Stoffe dürfen dabei nicht verwandt werden. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn der Einsatz von abstumpfenden Streumitteln nicht ausreicht, keine Wirkung erzielt oder dadurch eine Gefahr für die Fußgänger gegeben ist. Bei Eisglätte, an Treppenaufgängen und bei starkem Gefälle bzw. an Steigungen sind beispielsweis Ausnahmen möglich.

Auch beim von der Stadt Aachen selbst durchgeführten Winterdienst wird der Einsatz von Streusalz und Splitt sehr genau abgewogen. Verantwortungsvoll wird zwischen den beiden Mitteln entschieden, um die Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten. Ein grundsätzlicher Einsatz von Streusalz ist nicht zuletzt aus Umweltgesichtspunkten nicht angeraten. Vielmehr besteht sowohl für die Stadtverwaltung selbst wie auch für die Grundstückeigentümer ein Auswahlermessen. Vor- und Nachteile der Streumittel müssen gegeneinander abgewogen, die Witterung sowie die Straßenverhältnisse müssen berücksichtigt werden.

 



 

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