Alles rund um Aachen
Gestern hat der Regierungspräsident der Stadt Aachen informell
mitgeteilt, dass die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes – also
für die vier Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – genehmigt
wird. Diese Genehmigung wird einige Hinweise und Auflagen enthalten.

Diese Auflage betrifft lediglich eine der vier vorgesehenen
Konzentrationsflächen für neue Windkraftanlagen im Aachener Stadtgebiet.
Bei einer Teilfläche im Bereich des Münsterwaldes ist ein kleiner
Streifen am Rand aus der Genehmigung ausgenommen worden. Doch dies hat
keinen weiteren Einfluss auf die Genehmigung der übrigen
Konzentrationsflächen.

Die offizielle, schriftliche Mitteilung an die Stadt steht derzeit noch
aus. Sobald diese vorliegt, werden die Hinweise und Auflagen geprüft und
das weitere Verfahren festgelegt.



Veröffentlicht im Auftrag der
Stadt Aachen
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