Alles rund um Aachen
StädteRegion Aachen.Besonders während der Erntezeit kommen in der Landwirtschaft häufig Fahrzeuge zum Einsatz, die die zulässigen Fahrzeugbreiten und Achslasten überschreiten. Das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen weist ausdrücklich darauf hin, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Breite von über drei Metern für den Betrieb auf öffentlichen Straßen entsprechende Genehmigungen brauchen. Details zur „übermäßigen Straßenbenutzung“ sind in einem Erlass zum Paragraphen 29, Absatz 3, der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, den das nordrheinwestfälische Verkehrsministerium im Jahr 2007 erlassen hat.
 
Auch auf öffentlichen Straßen werden häufig landwirtschaftliche Fahrzeuge eingesetzt, deren Abmessungen und Gewichte die allgemein zulässigen Grenzen überschreiten. Vielen Landwirten ist offensichtlich nicht bekannt, dass der Betrieb für bestimmte Fahrzeuge mit Anbaugeräten bzw. Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen nur dann zulässig ist, wenn erforderliche Erlaubnisse bzw. Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. „Dies trifft auch auf Fahrzeuge zu, denen eine „Technische Eignung“ nach Paragraph 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung bereits bescheinigt wurde“, erklärt Marlene Maaßen, Leiterin des Straßenverkehrsamtes der StädteRegion Aachen.

Weitere Auskünfte erteilt das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen unter den Telefonnummern 02405/697254 oder 02405/697253.