Der Rat der Kupferstadt Stolberg befasst sich in seiner Sitzung am Dienstag, 22. September 2026, um 18 Uhr in der Aula der Kupferstädter Gesamtschule, Breslauer Straße 1, 52222 Stolberg, mit dem Ratsmandat von Andreas Klöcker.
Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, festzustellen, dass Herr Klöcker seinen Sitz im Rat verloren hat. Außerdem soll der Rat entscheiden, ob Herr Klöcker bis zur Unanfechtbarkeit des Beschlusses beziehungsweise bis zum rechtskräftigen Abschluss eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vorläufig nicht an der Arbeit des Rates teilnehmen darf.
Hintergrund ist eine Überprüfung der Wählbarkeits-voraussetzungen nach der Kommunalwahl 2025. Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW muss die erforderliche Verbindung zum Wahlgebiet bereits mindestens drei Monate vor dem Wahltag ununterbrochen bestehen.
Im Zuge der umfangreichen Sachverhaltsaufklärung machte Herr Klöcker zu seinen Wohnverhältnissen im maßgeblichen Zeitraum teilweise widersprüchliche Angaben. Die Verwaltung hat sowohl die für als auch die gegen Herrn Klöcker sprechenden Umstände berücksichtigt und weitere Ermittlungen in Deutschland und Belgien durchgeführt. Nach Würdigung aller Erkenntnisse ist sie zu der Überzeugung gelangt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit während des maßgeblichen Dreimonatszeitraums nicht durchgehend vorlagen.
Die Entscheidung betrifft ausschließlich die kommunal-wahlrechtlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Rat. Sie ist keine Sanktion für ein persönliches oder politisches Verhalten. Nach § 44 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW entscheidet der Rat über den Sitzverlust, wenn die Voraussetzungen der Wählbarkeit bereits bei der Wahl nicht bestanden haben.
Der zusätzlich vorgeschlagene vorläufige Ausschluss von der Ratsarbeit ist eine eigenständige Entscheidung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder. Gegen die Feststellung des Sitzverlustes steht der Verwaltungsrechtsweg offen.
