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Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts werden ab heute, 1. August, u. a. die mit Bußgeldbescheiden und Kostenbescheiden verbundenen Gebühren erhöht. Auch die Stadt Aachen muss diese Änderung der Gebühren sofort umsetzen.

Bei Kostenbescheiden nach der so genannten Halterhaftung im Straßenverkehr beispielsweise beträgt die Gebühr jetzt 20, bisher 15 Euro. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist nach neuer gesetzlicher Regelung mit einer Mindestgebühr von 25 Euro, bislang 20 Euro, verbunden.

Aus einem nicht bezahlten „Knöllchen“ wegen Parkens ohne Parkschein von 10 € entsteht jetzt im Bußgeldbescheid ein Gesamtbetrag von 38,50 Euro - 10 Euro Geldbuße, 25 Euro Gebühr, 3,50 Euro Zustellkosten.

 Betroffene können, so die Stadt Aachen, die zusätzliche Belastung vermeiden, indem sie Verwarngelder direkt innerhalb einer Woche bezahlen. Das gilt für alle Verwarnungen, also bei Parkverstößen und auch bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen.  


                             


Veröffentlicht im Auftrag der
Stadt Aachen
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