Stolberg

Die Kupferstadt Stolberg (Rhld.) weist darauf hin, dass Hundehalter verpflichtet sind, ihren neuen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung bzw. nach dem Zuzug nach Stolberg anzumelden.

Wer diese Frist bislang versäumt hat, sollte die Anmeldung jetzt nachholen. Bei freiwilliger Nachmeldung bis zum 17.Juli 2026 (Beginn der Schulferien) wird nach Angabe der Verwaltung von einem Bußgeld -ausnahmsweise- abgesehen.

Für nicht angemeldete Hunde, die während der geplanten Hundebestandskontrolle oder aufgrund einer Anzeige ermittelt werden, wird für die Halter nach dem oben genannten Stichtag ein erhebliches Bußgeld zuzüglich der Hundesteuer fällig. Die Hundesteuer beträgt für die Haltung eines Hundes 102,00 Euro pro Jahr. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich in Höhe von 25,50 Euro. Für Empfänger von Grundsicherung und Personen mit geringem Einkommen wird die Hundesteuer um 50% reduziert.

Die Kupferstadt Stolberg unterstützt Hundehalterinnen und Halter zudem durch verschiedene Angebote im Stadtgebiet. In allen Ortsteil wurden Hundekotbeutelspender und Mülleimer aufgestellt. Zusätzlich gibt es im Stadtgebiet ausgewiesene Hundeauslaufbereiche.

Die Anmeldung des Hundes ist über verschiedene Möglichkeiten gegeben: 
    • online im Serviceportal unter stolberg.de 
    • per E-Mail an steueramt@stolberg.de
    • schriftlich oder telefonisch unter 02402/13264 und 02402/13316

Bitte fügen sie der Anmeldung eine Kopie/Foto des EU-Heimtierausweises oder des Übergabevertrages bei.

Besondere Regelungen gelten für Hunde aus dem Tierschutz: Hunde aus einem Tierheim und dem inländischen Tierschutz sind für zwei Jahre von der Steuer befreit. 
Tierheimhunde, die älter als 8 Jahre sind, bleiben dauerhaft steuerfrei. Auch hier gilt die gesetzliche Anmeldefrist von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt.

„Die Anmeldung eines Hundes ist kein Kavaliersdelikt. Sie dient der Steuergerechtigkeit gegenüber allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die ihrer Verpflichtung ordnungsgemäß nachkommen“, so Roland Gillessen, Leiter des Amtes für Steuern und Standesamtswesen. 

Die Kupferstadt Stolberg bittet alle Hundehalterinnen und Halter, ihrer Anmeldepflicht rechtzeitig nachzukommen. Eine ordnungsgemäße Anmeldung hilft dabei, unnötige Bußgelder und weitere Konsequenzen zu vermeiden.