Stolberg

Wählerinnen und Wähler der Kupferstadt Stolberg, die bereits Briefwahl beantragt haben, aber ihre Unterlagen noch nicht erhalten haben, werden dringend gebeten, sich umgehend, mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen – spätestens jedoch bis Samstag, den 13.09.2025, um 12:00 Uhr. 

Nur auf diesem Wege kann gewährleistet werden, dass Sie Ihr Wahlrecht ausüben können. Vor Ort müssen Sie beim Wahlamt an Eides statt versichern, dass, trotz rechtzeitiger Beantragung, Ihre Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Anschließend werden Ihnen neue Unterlagen zur Durchführung der Briefwahl ausgehändigt und die nicht zugegangenen Briefwahlunterlagen für ungültig erklärt.

Bitte beachten Sie, dass Wählerinnen und Wähler, die Briefwahl beantragt haben und diese nicht erhalten haben, am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen können. 

Sollten Ihnen die beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht zugegangen sein, bestehen folgende Möglichkeiten:

•    Kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten:
    Montag bis Mittwoch von 08:30 – 16:00 Uhr, 
    Donnerstag von 08:30 – 17:30 Uhr oder 
    Freitag von 08:30 – 15:00 Uhr 
    direkt ins Wahlbüro, Frankentalstraße 3, 52222     Stolberg. Dort erhalten Sie neue Briefwahlunterlagen     und können Ihre Stimme wahlweise direkt vor Ort     abgeben.
•    Gerne können Sie die Unterlagen mitnehmen und die Briefwahl zu Hause durchführen. Dann muss uns Ihr Wahlbrief bis zum 14.09.2025, 16:00 Uhr erreichen. Beachten Sie bei der Zusendung bitte die Postwegezeiten. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
•    Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis Mittwochabend, 10.09.2025 online möglich; danach wird der Online-Link deaktiviert.

Wir bitten alle betroffenen Wählerinnen und Wähler frühzeitig Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen, um eine fristgerechte Ausübung des Wahlrechts zu ermöglichen.
Für Rückfragen steht das Wahlbüro gerne zur Verfügung.