Herzogenrath

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Hundesteuer in Herzogenrath leicht angepasst. Das hat der Rat der Stadt Herzogenrath nach intensiver Debatte am 19. November 2024 beschlossen.

Die zukünftige jährliche Hundesteuer für normale Hunde beträgt für Halter mit einem Hund 110 Euro, bei zwei gehaltenen Hunden für jeden Hund 125 Euro und bei drei oder mehr Hunden für jedes Tier 140 Euro. Die Anhebung erfolgt erstmals wieder nach zwölf Jahren und steht in ausgewogenem Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung und den Konsolidierungszielen der Stadt Herzogenrath.
Für so genannte Listenhunde, demnach für Hunde, die gemäß § 3 oder § 10 des Landeshundegesetzes als gefährlich eingestuft werden, bleibt es beim bisherigen Hundesteuersatz von 768 Euro pro Jahr für einen beziehungsweise 960 Euro für zwei und mehr gefährliche Hunde. Die gute Nachricht für alle Besitzerinnen und Besitzer dieser Hunde: Absolvieren die Tiere einen erfolgreichen Wesenstest, können sie zukünftig auf den normalen Steuersatz herabgestuft werden. Diese Regelung war in der bisherigen Hundesteuersatzung nicht enthalten und kann für viele Hundehalterinnen und Hundehalter eine erhebliche Entlastung darstellen.
„Die nun beschlossene Anpassung der Hundesteuer ab 2025 ist mit Augenmaß geschehen und trägt allenfalls der Inflation Rechnung. Hundehalter mit einem Hund müssen im Monat 1,17 Euro mehr zahlen, auf Haushalte mit zwei Hunden kommen pro Monat 1,42 Euro mehr zu und für Haushalte mit drei und mehr Hunden führt die Erhöhung zu monatlichen Mehrkosten von 1,67 Euro", erklärt Doris Havertz, Erste Beigeordnete und Stadtkämmerin der Stadt Herzogenrath. Angesichts von 13 Prozent mehr gemeldeten Hunden allein in den vergangenen zehn Jahren in der Stadt sowie einem wachsenden Aufwand für die Sicherstellung der Sauberkeit in der Stadt oder zur Bearbeitung ordnungsbehördlicher Vorgänge rund um die Hundehaltung, sei die Steueranpassung zur Haushaltskonsolidierung laut Havertz letztlich sehr moderat ausgefallen.
Der neue jährliche Steuerbetrag für einen Hund in Herzogenrath entspricht ab 2025 dem Durchschnittswert von Nordrhein-Westfalen. Für zwei und mehr Hunde liegt der Wert allerdings deutlich unter dem Landesschnitt, für gefährliche Hunde ohne Wesenstest weiterhin darüber.
Mit der Anpassung der Hundesteuersatzung wird aber auch eine wichtige Regelung für mehr Tierschutz umgesetzt: Hunde, die aus dem Tierheim Aachen übernommen werden, die zum Zeitpunkt der Übernahme acht Jahre und älter sind oder an einer chronischen Krankheit leiden, können bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises bis zum Lebensende von der Steuer befreit werden. Und: Rettungs- und Therapiehunde können ab 2025 ebenfalls bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises ab Ausbildungsbeginn von der Hundesteuer befreit werden. Dies gilt dann nach entsprechendem Prüfungsabschluss bis zum Tod des Hundes.