Die Stadt Aachen sucht für den Schiedsamtsbezirk II Aachen-Eilendorf ab Januar 2025 eine neue Schiedsperson. An diese können sich Bürger*innen zur Schlichtung von Streitigkeiten wenden.
Voraussetzung, um Schiedsperson für einen Bezirk zu werden, ist ein Wohnsitz im jeweiligen Schiedsamtsbezirk. Ebenfalls muss die Person das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Anforderungen sind: Die Person darf nicht unter Betreuung stehen, nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein und muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Die Schiedspersonen üben ein Ehrenamt aus. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Für eine erfolgreiche Schiedsamtstätigkeit sind zudem Unparteilichkeit, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick erforderlich. Die zuständige Bezirksvertretung wählt die Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren, bevor das Amtsgericht Aachen diese formell bestätigt.
Die Stadt Aachen bittet interessierte Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sich formlos, jedoch schriftlich, mit Angabe ihrer persönlichen Daten (Familienname, evtl. Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf, Anschrift, Mail-Adresse und Telefonnummer) zu bewerben. Die Bewerbung ist an den städtischen Fachbereich Recht und Versicherung, Aureliusstraße 2, 52058 Aachen, zur richten. Die Bewerbung kann auch per Mail an rechtsamt@mail.aachen.de gesandt werden. Die Bewerbungsfrist endet am 20. Dezember.