Die Anmeldungen für die Erstklässlerinnen und Erstklässler für das Schuljahr 2025/26 sind gerade abgeschlossen. Nun werden die Anmeldungen bei den Schulen von der Stadt Stolberg als Schulträgerin und bei der Schulaufsicht geprüft.
Wichtig ist der Stadt Stolberg dabei, die Bildung in den Grundschulen spürbar zu verbessern. Deshalb bedient sie sich ab dem Schuljahr 2025/26 einer Stellschraube, die das Schulgesetz NRW den Schulträgern bietet: Die Beschränkung der Anzahl der Kinder in der ersten Klasse, wenn es dafür berechtigte Argumente gibt.
Konkret wird die Kupferstadt Stolberg als Schulträgerin bei der Größe der Eingangsklassen zwei zentrale Kriterien der Schulen berücksichtigen: Schulen des gemeinsamen Lernens sollen abweichend von den Richtwerten zwei Kinder weniger pro Klasse aufnehmen. Das betrifft in Stolberg alle Grundschulen mit Ausnahme der Grundschule Mausbach. Bei Schulen mit hohem Sozialindex werden die Klassengrößen um drei Kinder reduziert. Das betrifft in Stolberg die Grundschulen Hermannstraße, Grüntalstraße und Prämienstraße. Darüber hinaus sollen die Größe der Klassenräume möglichst bei der Bildung der Eingangsklassen berücksichtigt werden: Kleine Räume, weniger Kinder.
„Wir fördern durch die Verkleinerung der Klassen die Möglichkeiten des individuellen Lernens von Kindern und damit die Chancen der Kinder auf einen positiven Lernerfolg“, erklärt Bürgermeister Patrick Haas die Beweggründe der Stadt.
Die Stadt orientiere sich bei diesem Schritt an den Möglichkeiten des Schulgesetzes des Landes NRW. „Das Gesetz ermöglicht die Begrenzung von Klassengrößen durch den Schulträger, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen“, so der städtische Beigeordnete für Jugend, Schule und Soziales, Michael Ramacher. Die Stadt nehme diese Möglichkeit der Begrenzung nun in den Bereichen Gemeinsames Lernen, Sozialindex und Raumgrößen vor, sodass alle Grundschulen in der Reduzierung der Klassengrößen berücksichtigt werden können.
Die Reduzierung der Klassengrößen wird zudem in allen Einzelfällen jährlich überprüft, vor allem weil pauschale Lösungen angesichts des Lehrermangels im Grundschulbereich und dem Grundsatz der möglichst kurzen Schulwege für die Grundschulkinder nicht in jedem Einzelfall sinnvoll sind.