Stolberg/Rhld. (ots) Obschon die Polizei bei zivilrechtlichen Streitigkeiten eigentlich gar nicht zuständig ist, hielten zwei Parteien die Stolberger Ordnungshüter ganz schön auf Trapp. Der eine Herr, seines Zeichens stolzer Besitzer einer Wohnung in Unterstolberg, und seine Kontrahenten, die glücklichen Mieter eben jener Behausung.
Glücklich war man jedoch nur bis zum Montagnachmittag (21.10.2024). Dann nämlich fiel dem Eigentümer auf, dass der vereinbarte Mietzins für den laufenden Monat noch nicht entrichtet worden war.
Doch statt den üblichen, und übrigens auch rechtlich so vorgesehenen Weg mit Mahnung, Klage, Inkasso oder Pfändung einzuhalten, fiel er mit seiner Geldforderung quasi mit der Tür ins Haus... oder besser mit der Tür aus dem Haus. Er "pfändete" nämlich kurzerhand die Wohnungstüre seiner Mieter.
Angesichts dieser ungewöhnlichen, rechtlich sehr bedenklichen und zugigen Maßnahme kam dann letztlich die Polizei auch in den zweifelhaften Genuss, Anteil an dem seltsamen Spektakels nehmen zu dürfen. Da jedoch nur noch die Mieter vor Ort weilten, versuchten die Beamten telefonisch zu vermitteln, zu schlichten und Hinweise auf den üblichen Rechtsweg zu geben - wie sich zeigte vergebens. Noch zwei Mal suchten Polizisten die Adresse auf, da man von dort ständig den Notruf wählte. Erst eindringliche Ermahnungen sowie die Androhung von strafrechtlichen Konsequenzen führten gegen 20:30 Uhr zu der späten Erkenntnis: die Polizei ist bei zivilrechtlichen Streitigkeiten immer noch nicht zuständig.