Würselen

In der Sitzung vom 03.09.2024 hat der Rat der Kupferstadt Stolberg die Einführung einer Baumschutzsatzung für die Innenstadt beschlossen. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Stadteile Unter- und Oberstolberg mit Ausnahme der Bereiche außerhalb des engen Vichttales am nördlichen und südlichen Ende der Talachse, sprich Bereiche nördlich der Münsterbachstraße und zwischen Zweifaller Straße und Breinigerberg.

Jede geplante oder möglicherweise notwendige Baumfällung in diesem Bereich ist damit ab sofort und noch vor Ende der Schonzeit antrags- und genehmigungspflichtig. Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft oder die Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen und Friedhöfen unterliegen nicht dem Genehmigungsvorbehalt. Weitere Informationen zu Genehmigungsverfahren sowie die Satzung gibt es auf der Homepage der Kupferstadt Stolberg unter www.stolberg.de