Herzogenrath

Vorschläge und Bewerbungen bis 17. Mai 2023 möglich. Die Stadtverwaltung Herzogenrath sucht 27 Männer und 27 Frauen für das Amt des Jugendschöffen während der Jahre 2024 bis 2028. Sie ruft die Bürger dazu auf, alle Herzogenrather bis zum 17. Mai 2023 beim städtischen Jugendamt vorzuschlagen, die sie als geeignet empfinden oder auch sich selbst zu bewerben.

Gesucht werden Personen, die in Herzogenrath wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Geeignete Jugendschöffen können gut mit Menschen umgehen, haben erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden und verfügen über eine ausgeprägte soziale Kompetenz. Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig, selbstständig, verantwortungsbewusst und vorurteilsfrei. Auch die geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung gehören zu den Voraussetzungen für das Amt des Jugendschöffen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Die Verwaltung bittet, alle Vorschläge und Bewerbungen an folgende Adresse zu senden: Jugendamt der Stadt Herzogenrath, z. Hd. Thomas Kühn/Ute Piel, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath. Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Website der Stadt Herzogenrath (www.herzogenrath.de) und unter www.schoeffenwahl.de abrufbar. Ansprechpartner für Fragen sind Thomas Kühn (Telefon: 02406 83-560, E-Mail: thomas.kuehn@herzogenrath.de) und Ute Piel (Telefon: 02406 83-531, E-Mail: ute.piel@herzogenrath.de) vom Jugendamt der Stadt Herzogenrath.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet der Jugendhilfeausschuss der Stadt Herzogenrath am 6. Juni 2023 über die eingegangenen Vorschläge, wobei die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Kandidaten wie an Jugendschöffen benötigt werden, beinhalten muss. Nach der Ausschusssitzung wird die Liste außerdem eine Woche lang öffentlich ausgelegt, um allen Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Vorschlagsliste zu sichten und unter Umständen Einspruch gegen einzelne Vorschläge zu erheben. Den genauen Zeitraum und Ort gibt die Stadtverwaltung noch bekannt. Im Anschluss wird die Vorschlagsliste - inklusive eventueller Einsprüche - an den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht geschickt. Dieser wählt in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.